Die Ausstellung: „Sie meinen es politisch!“ 100 Jahre Frauenwahlrecht in Österreich

Zu sehen bis 25. August im Volkskundemuseum Wien

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Vor 100 Jahren zogen Frauen erstmals in das österreichische Parlament, in Landtage und Gemeinderäte ein. Mit der Gründung der Republik 1918 ging auch die Einführung des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts ohne Unterschied des Geschlechts einher – ein Meilenstein in der Auseinandersetzung um Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Österreich. Doch die politische Partizipation von Frauen blieb umstritten: Das frisch eingeführte Wahlrecht schloss Prostituierte über das Kriterium der Sittlichkeit von der ersten Wahl 1919 aus. Um das bislang unbekannte Wahlverhalten von Frauen beobachten zu können, wurden zeitweise verschiedenfarbige Stimmkuverts für Männer und Frauen eingesetzt. Bis heute sind Politikerinnen sexistischen Vorurteilen ausgesetzt.

„Behüte der Himmel! Sie meinen es politisch!“
schrieb Karl Kraus 1907 über die Frauenwahlrechtskämpferinnen und offenbart damit, welche Widerstände die Akteurinnen überwinden mussten. Die Ausstellung schafft Einblicke in die Kämpfe von Frauen um politische Mitbestimmung – von der französischen Revolution bis in die jüngste Vergangenheit.

Um nachvollziehbar zu machen, wie sehr die Einführung des Frauenwahlrechts bis heute in unserem Alltag wirkt, werden historische und gegenwärtige Orte ins Zentrum der Erzählung gerückt: Das Wahllokal, in dem Frauen 1919 erstmals wählen konnten. Die Straße als Ort des Aktivismus und Protests von Frauen. Das sozialdemokratische Vereinslokal, in dem Frauen politisch geschult wurden. Der autonome Frauenraum, in dem sich Frauen unabhängig und abseits von Parteien organisierten. Haus und Arbeitsplatz als Räume, die
sich im Spannungsfeld zwischen Erwerbs und Hausarbeit veränderten. Und schließlich das Parlament, in dem vor 100 Jahren Frauen erstmals ihre Stimmen erhoben. Gesellschaftliche und politische Errungenschaften für Frauen wurden im Laufe der letzten 100 Jahre aber auch immer wieder ausgehöhlt oder zurückgenommen – im extremsten Fall während der Zeit des austrofaschistischen Ständestaats und des Nationalsozialismus zwischen
1933 und 1945. Auch die Frage, wer wählen darf, wurde und wird in der Demokratie immer wieder neu verhandelt – so stehen heute Forderungen nach dem Wahlrecht für hier lebende Menschen ohne Staatsbürgerschaft im Zentrum der Debatte.